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Zur (fehlenden) Bestandskraft von Maklerverträgen im Lichte des FAGG**Der vorliegende Beitrag beruht auf dem Vortrag, den der Autor im Rahmen der 35. Winterseminarwoche des ÖVI am 19.03.2019 in Schladming gehalten hat

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Jakob Kepplingerwobl 2019, 189 Heft 6 v. 1.6.2019

Verbraucher haben nach dem FAGG11Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (BGBl I 2014/33). weitreichende Rücktrittsmöglichkeiten von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Diese Rücktrittsrechte stellen – insb im Verhältnis zu Interessenten – eine ernstzunehmende Gefahr für die Provisionsansprüche von Immobilienmaklern dar. Der Beitrag zeigt die Risiken auf und erörtert, wie Realitätenvermittler einem Provisionsverlust vorbeugen können.

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