Verbraucher haben nach dem FAGG1 weitreichende Rücktrittsmöglichkeiten von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Diese Rücktrittsrechte stellen – insb im Verhältnis zu Interessenten – eine ernstzunehmende Gefahr für die Provisionsansprüche von Immobilienmaklern dar. Der Beitrag zeigt die Risiken auf und erörtert, wie Realitätenvermittler einem Provisionsverlust vorbeugen können.