Der Fruchtnießer am Wohnungseigentum, auch bezeichnet als „Wohnungseigentumsfruchtnießer“, erfreut sich jüngst besonderer Beliebtheit in Judikatur und Literatur. Die von der hM vertretene These, der Fruchtnießer verdränge den Wohnungseigentümer im Rahmen der ihm zustehenden Rechte, und zwar auch im Verhältnis zur Eigentümergemeinschaft und den übrigen Wohnungseigentümern, führt jedoch nicht nur zu materiellrechtlichen, sondern auch verfahrensrechtlichen Unsicherheiten, insb im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren.