§ 30 MRG, § 32 MRG
Auch bei einem unverhältnismäßig niedrigem Mietzins ist eine Eigenbedarfskündigung keineswegs ausgeschlossen: Die Vermieterin hat es in der Hand, den Mietern das Ersatzobjekt für einen ähnlich günstigen Mietzins anzubieten. Für ein aufgekündigtes Geschäftslokal ist nämlich