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Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwand, begünstigte Absetzung nach § 28 Abs 3 EStG 1988

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2019/16wobl 2019, 39 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 28 Abs 2 EstG, § 28 Abs 3 EstG, § 3 MRG, § 4 MRG, § 5 MRG

Herstellungsaufwand liegt vor, wenn Sanierungsarbeiten so tiefgreifend sind, dass die „Wesensart des Wirtschaftsgutes“ nicht beibehalten bleibt.

Ein Dachbodenausbau kann dann unter §§ 3–5 MRG fallen, wenn er als Umgestaltung bestehender Mietobjekte zu werten ist.

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