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Keine Sittenwidrigkeit des Kündigungsverzichts, wenn die Möglichkeit einer außerordentlichen Auflösung des Mietvertrags gegeben ist

RechtsprechungABGBwobl 2019/12wobl 2019, 32 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 879 ABGB

Ein allgemeiner Kündigungsverzicht (auch nur von einer Seite) auf bestimmte oder bestimmbare Zeit ist kein unzulässiger Knebelungsvertrag, sondern wirksam. Auch

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