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Bindung des Zivilgerichts an einen Baubescheid trotz Abweichung von den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten

RechtsprechungWEGwobl 2019/10wobl 2019, 28 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 16 Abs 2 WEG 2002

Die Genehmigung der Baubehörde gehört (sofern erforderlich) zu den selbstverständlichen Erfolgsvoraussetzungen eines Änderungsvorhabens iSv § 16 Abs 2 WEG. Gerichte sind allerdings an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, dies auch dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines

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