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Keine Überwälzung der durch erhöhten Mietzins mitfinanzierten Erhaltungsarbeiten auf den Nachmieter

RechtsprechungMRGwobl 2019/3wobl 2019, 17 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 18 MRG, § 19 MRG, § 20 MRG, § 27 MRG

Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen.

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