Verkehrssicherungspflichten in Wohngebäuden sind insb wegen der ÖNORM B 1300 und deren überarbeiteter Fassung zu einem aktuellen Untersuchungsgegenstand geworden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflichten und WE: Einerseits wird der Sonderfall der Verkehrssicherungspflichten in Mischhäusern untersucht, also jenen Häusern, an denen nicht an allen WE-tauglichen Objekten WE begründet wurde. Andererseits sind Gegenstand des Beitrages die Verkehrssicherungspflichten in der „Entstehungsphase“, also während der erstmaligen Errichtung, von WE-Anlagen. Zu guter Letzt wird auf die Frage eingegangen, wer die notwendigen Hilfsmittel für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten bei deren Übertragung zur Verfügung stellen muss. Grundlage dieses Beitrages ist der von der Autorin beim Innsbrucker Wohnrechtlichen Dialog abgehaltene Vortrag vom 5.11.2018.