§ 922 ABGB, § 3 GBG, § 8 Abs 1 IO, § 2 WEG 2002, § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002
Wohnungseigentum stellt auf Miteigentum an einem gesamten, einheitlichen Grundbuchskörper gemäß § 3 GBG ab. An einem liegenschaftsübergreifenden Objekt kann Wohnungseigentum nicht wirksam begründet werden.