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Eintritt in das Mietverhältnis bei Tod des Hauptmieters: Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts

RechtsprechungMRGwobl 2019/112wobl 2019, 465 Heft 11 v. 20.11.2019

§ 14 MRG

Die Eintrittsberechtigung iSd § 14 Abs 3 MRG setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus. Der Eintrittsberechtigte muss seinen Lebensschwerpunkt in der aufgekündigten Wohnung haben.

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