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Keine Mietzinsanhebung bei Universalsukzession

RechtsprechungMRGRA Dr. Christian Praderwobl 2018/82wobl 2018, 282 Heft 9 v. 1.9.2018

§ 1116a ABGB, § 14 MRG, § 46 MRG

Eine Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG setzt einen Eintritt nach § 14 Abs 2 MRG voraus. Erhält daher jemand seine Rechtsstellung als Mieter als Erbe durch Universalsukzession (§ 1116a ABGB), ist eine Anhebung des Hauptmietzinses unzulässig.

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