vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Analoge Anwendung des § 563 Abs 2 ZPO auf eine Berichtigung der Aufkündigung zum nächstfolgenden Kündigungstermin, wenn zum Zeitpunkt dieser Berichtigung die Kündigungsfrist noch zur Gänze offensteht

RechtsprechungVerfahrensrechtUniv.-Prof. Dr. Christian Kollerwobl 2018/10wobl 2018, 32 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 563 ZPO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!