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Voraussetzungen für die Einverleibung im Rang der angemerkten Rangordnung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; mit Mängel iSd GBG behaftete Urkunden

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2018/138wobl 2018, 417 Heft 12 v. 1.12.2018

§ 26 GBG, § 27 GBG, § 35 GBG, § 56 GBG, § 13 IO

Nach § 56 Abs 3 GBG darf eine Eintragung im Rang der angemerkten Rangordnung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers nur dann bewilligt werden, wenn die Urkunde über das Geschäft schon vor dem Tage

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