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Inhalt der Anzeige nach § 12a Abs 3 MRG und dessen Schutznormqualität

RechtsprechungMRGwobl 2018/115wobl 2018, 361 Heft 11 v. 1.11.2018

§ 12a Abs 3 MRG

Eine durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge ausgelöste Anzeige iSd § 12a Abs 3 Satz 2 MRG ist an keine bestimmte Form gebunden, ihr Inhalt muss aber klar sein. Sie muss eine Feststellung von Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Gesellschaft, etwa durch Kippen der Mehrheitsverhältnisse,

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