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Kein Eintritt in den Mietvertrag bei Veräußerung eines in einheitlichen Räumen geführten selbstständigen Betriebes

RechtsprechungMRGwobl 2018/113wobl 2018, 359 Heft 11 v. 1.11.2018

§ 12a MRG

Die Veräußerung eines von mehreren in einheitlichen Mieträumen geführten selbstständigen Betriebes führt nicht die Rechtsfolge des § 12a Abs 1 MRG herbei.

Für einen Machtwechsel iSd § 12a Abs 3 MRG bedarf es entweder einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft als Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeit. Davon kann bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls nicht die Rede sein.

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