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Was gilt für die Vermietung vor Inkrafttreten des WGG (1940) gemeinnützig errichteter Baulichkeiten?

AufsätzeMinRat Dr. Andreas Sommerwobl 2018, 319 Heft 10 v. 1.10.2018

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich damit, Antworten zu folgenden Fragestellungen zu finden: Welches wohnzivilrechtliche Regime gelangt bei Vermietung einer Baulichkeit zur Anwendung, die von einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (GBV) vor dem Inkrafttreten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (1940)11Das WGG (1940) wurde mit Verordnung vom 15. April 1940, dRGBl I S 658, im Gebiet der heutigen Republik Österreich eingeführt. errichtet worden ist, und was gilt im Besonderen, wenn die Baulichkeit zwischenzeitlich an einen nicht gemeinnützigen Vermieter veräußert worden ist?

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