vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirtschaftliche Zweckgleichheit des Geschäfts, wenn der Abschluss des Geschäfts nach dem im Maklervertrag vorgesehenen Typ zwar über das Vertragsobjekt, jedoch mit einer vom Auftraggeber des Maklers verschiedenen Person erfolgt und der Auftraggeber an dieser lediglich als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist

RechtsprechungMaklerrechtFH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauerwobl 2017/83wobl 2017, 252 Heft 7 und 8 v. 1.7.2017

§ 6 Abs 3 MaklerG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte