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Aktuelle Fragen zum Änderungsrecht des Wohnungseigentümers

AufsätzeUniv.-Lektor RA Dr. Alexander Illedits , RAA Mag. Constantin Klauseggerwobl 2017, 169 Heft 6 v. 1.6.2017

Ein WE-Objekt soll durch Anbringung eines Außenklimagerätes einen Schutz vor sommerlicher Überwärmung erhalten11Vgl OGH 5 Ob 204/13f = wobl 2014,163/60., ein bisher eigengenutztes rein zu Wohnzwecken gewidmetes Objekt soll als Ferienwohnung an wechselnde Benutzer jeweils für drei bis sieben Tage vermietet werden22Vgl OGH 3 Ob 158/11v und 5 Ob 49/14h = wobl 2014/78 (Etzersdorfer); noch gegenteilig OGH 5 Ob 106/06h. oder der vertraglich zugesagte Dachbodenausbau soll umfänglich erweitert werden. All diese Änderungswünsche einzelner Miteigentümer fallen in den Anwendungsbereich des § 16 WEG 2002, der in den letzten Jahren auch eine Fülle von Judikaten des OGH bewirkt hat. Der folgende Beitrag untersucht die praxisrelevanten Problemstellungen bei Anwendung des § 16 WEG 2002.

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