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Beginn des Laufs der Präklusivfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG, wenn die Parteien des Mietvertrags einen darauf bezogenen Vorvertrag abgeschlossen haben

RechtsprechungMRGwobl 2017/33wobl 2017, 112 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 936 ABGB, § 16 Abs 8 MRG

Die in § 16 Abs 8 Satz 2 MRG normierte Präklusivfrist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarung zu laufen und nicht etwa ab erster Mietzinszahlung oder ab Beginn des Mietverhältnisses.

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