Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist verpflichtet, ihre Tätigkeit unmittelbar der Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben der Daseinsvorsorge zu widmen. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Vermögensbindung als wesentlichem Grundprinzip der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft auseinander, welche letztendlich die Errichtung und Bereitstellung von Wohnraum zu sozial adäquaten Konditionen gewährleistet.