Corporate Governance formuliert und definiert Führungsgrundsätze für Unternehmen und wendet sich damit hauptsächlich an die Geschäftsführung und den Vorstand. Einerseits geht es daher um die Qualität der Unternehmensleitung, insb um die nachhaltige Wertschöpfung im Interesse der Eigentümer, andererseits aber auch um die Interessen der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit.1 In dem vorliegenden Beitrag wird ein Vergleich in erster Linie zwischen dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes2 und den schon de lege lata im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft enthaltenen „Corporate Governance-Elementen“ vorgenommen.