§ 364 Abs 2 ABGB
Ob Lichtimmissionen von einer künstlichen (technischen) oder einer natürlichen Lichtquelle ausgehen, ist unerheblich. Es spricht nichts dagegen, die zu Lichtimmissionen aufgrund künstlicher Lichtquellen entwickelten Grundsätze auch auf Lichtimmissionen aufgrund reflektierten Sonnenlichts zu übertragen.