§ 870 ABGB, § 30 MRG, § 31 MRG, § 32 MRG
Auf einen Bestandvertrag über ein unbebautes Grundstück zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle durch die Bestandnehmerin sind die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG anzuwenden, sofern die Tankstelle Anknüpfungspunkt für die Anwendung des MRG ist.