vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Frage, wann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eine genehmigungsfähige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 darstellt

RechtsprechungWEGwobl 2017/4wobl 2017, 15 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 9 Abs 2 Z 4 WEG 2002, § 16 Abs 2 WEG 2002, § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002, § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002

Seite 15


Für die Beurteilung, ob eine Maßnahme als genehmigungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG zu qualifizieren ist, ist vom bestehenden Zustand des betreffenden Objekts auszugehen. Ansatzpunkt der Überlegung hat der aktuelle rechtmäßige Bestand zu sein. Im Falle einer baulichen Umgestaltung des ursprünglichen Objekts erfordert diese Beurteilung daher einen Rückgriff auf die dieser Maßnahme zugrunde liegende vertragliche Einigung der Mit- und Wohnungseigentümer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!