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Bestandzinsminderung bei alten elektrischen Anlagen in Altbauwohnungen

RechtsprechungABGBUniv.-Ass. Mag. Marco Scharmerwobl 2017/122wobl 2017, 402 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 1096 ABGB

Nicht einzustehen hat der Bestandgeber für solche Mängel, die objektiv zu keiner Gebrauchsbeeinträchtigung führen. Anderes gilt aber für Mängel, die zwar – mangels Kenntnis des Bestandnehmers – von diesem subjektiv nicht wahrgenommen werden, aber an sich gebrauchsbeeinträchtigend wären. Dies bedeutet, dass der fehlende bedungene Gebrauch nicht zwingend bemerkbar sein muss.

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