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Keine Verfassungswidrigkeit von § 2 Abs 3 RichtWG und § 16 Abs 7 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2017/97wobl 2017, 305 Heft 10 v. 1.10.2017

Art 140 B-VG, § 16 Abs 7 MRG, § 2 Abs 3 RichtWG, § 5 RichtWG

Die Regelung des § 2 Abs 3 RichtWG verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Grundrechte auf Unversehrtheit des Eigentums bzw Freiheit der Erwerbsausübung.

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