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Unmittelbare Zuleitung iSd § 364 Abs 2 ABGB durch aus einem Gully austretendes Wasser

RechtsprechungABGBMag. Stefanie Faschingwobl 2016/98wobl 2016, 331 Heft 9 v. 1.9.2016

§ 364 ABGB, § 364a ABGB, § 79a GewO, § 405 ZPO

Unmittelbare Einwirkungen sind solche, die durch eine Veranstaltung bewirkt werden, die für eine Einwirkung gerade in der Richtung auf das Nachbargrundstück hin ursächlich ist. Auf die Absicht der Beeinträchtigung eines bestimmten Nachbargrundstücks kommt es nicht an.

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