Ein Kernstück der wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlichen Rechtsänderungen, die vom Gesetzgeber im Rahmen des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen wurde, vorgenommen wurden, betrifft die (Neu-)Verteilung der Erhaltungspflichten zwischen gemeinnützigen Bauvereinigungen und deren Mietern. Im Folgenden werden diese Rechtsänderungen ebenso dargestellt wie die (zahlreichen) Zweifelsfragen, die durch sie aufgeworfen werden.