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Neuregelung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages sowie Änderungen beim Wiedervermietungsentgelt

AufsätzeMag. Walter Rosifkawobl 2016, 262 Heft 7 und 8 v. 1.7.2016

Der von den Mietern und Nutzungsberechtigten wohl in der Praxis am unmittelbarsten wahrnehmbare Teil der mit dem WBIB-G gemeinsam beschlossenen WGG-Novelle11Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, BGBl I 2015/157. waren die Änderungen beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB). Diesem Themenkomplex sowie der Neuregelung des Wiedervermietungsentgelts nach § 13 Abs 6 WGG ist der nachfolgende Beitrag gewidmet.

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