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Korrektur einer überhöht abgeführten Immobilienertragsteuer

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2016/90wobl 2016, 242 Heft 6 v. 1.6.2016

§ 30 Abs 1 EStG, § 30a Abs 1 EStG, § 30b EStG, § 30c EStG

Ist die ImmoESt mit einem zu hohen Betrag an das FA abgeführt worden, sieht § 30b Abs 3 EStG für diesen Fall einen Antrag auf Veranlagung der privaten Grundstücksgeschäfte vor. Eine allfällige Korrektur des vom

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