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Erhaltungspflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung iZm abfallenden Wandfliesen im Badezimmer

RechtsprechungWGGwobl 2016/72wobl 2016, 200 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 14a WGG

Das drohende Ablösen von Wandfliesen im Badezimmer des Mieters einer Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung begründet keine erhebliche Gesundheitsgefährdung iSd § 14a Abs 2 Z 2 zweiter Fall WGG idF vor dem BGBl I Nr 2015/157 und daher auch keine Erhaltungspflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung.

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