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Zur Frage, ob eine einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 5 EO ein Eintragungshindernis darstellt

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2016/70wobl 2016, 195 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 382 Abs 1 Z 5 EO, § 57 GBG, § 94 Abs 1 GBG

Der bereits bei der Bewilligung der Vormerkung des Eigentumsrechts des späteren Käufers bekannte und bei dieser Entscheidung nicht aufgegriffene Streit über die Wirksamkeit des früheren, mit den einverleibten Liegenschaftseigentümern abgeschlossenen Kaufvertrags kann nicht Grundlage für die spätere Verweigerung der Rechtfertigung

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