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Einverleibung eines Bestandrechts aufgrund eines Anerkenntnisurteils

RechtsprechungGrundbuchsrechtUniv.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2016/66wobl 2016, 189 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 350 EO, § 33 Abs 1 lit d GBG, § 94 GBG

Gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG können Urkunden, die die Eigenschaft eines gerichtlich vollziehbaren Ausspruchs einer öffentlichen Behörde haben, Grundlage einer bücherlichen Einverleibung sein. Das gilt insb für rechtskräftige Urteile, wenn sie eine Exekutionsführung nach § 350 EO gestatten.

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