vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungskosten bei gemischter Nutzung eines Mietobjektes

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2016/52wobl 2016, 156 Heft 4 v. 1.4.2016

§ 16 EStG, § 1 Abs 2 Z 3 (LVO)

Ein Arbeitszimmer ist im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht absetzbar.

Erfolgt zeitlich abwechselnd eine Verwendung der Wohnungen zur Vermietung einerseits und eine Selbstnutzung anderseits, sind jene Werbungskosten, die in einem Veranlassungszusammenhang sowohl mit der Vermietung als auch mit der Eigennutzung stehen („Fixkosten“), – soweit keine dieser beiden Veranlassungen völlig untergeordnet ist – als gemischt-veranlasst aufzuteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!