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Zur Frage, ob auch für die Streitanmerkung nach § 66 GBG der Antragsteller in einem dinglichen Recht verletzt sein muss

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2016/48wobl 2016, 147 Heft 4 v. 1.4.2016

§ 61 GBG, § 66 Abs 1 GBG

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