§ 869 ABGB, § 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1 KSchG, § 1 MaklerG, § 14 Abs 2 MaklerG
Zu den essentialia negotii des Maklervertrags gehört die Vermittlung eines Geschäfts gegen Provisionszusage, nicht jedoch der für das zu vermittelnde Geschäft zu zahlende Preis. Wenn die „Preise laut Liste/Tabelle“ dem ursprünglichen Vertragsschluss tatsächlich nicht zugrunde gelegen sein sollten, berührt das die Gültigkeit des Maklervertrags nicht.