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Zur Kündigung wegen Überlassung gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung durch den Superädifikatsberechtigten

RechtsprechungMRGwobl 2016/135wobl 2016, 424 Heft 12 v. 1.12.2016

§ 30 Abs 2 Z 4 MRG

Vermietet der Superädifikatsberechtigte das unbebaute Grundstück zur Errichtung des Superädifikats weiter, liegt Untermiete vor; vermietet er hingegen das von ihm errichtete Gebäude, liegt ein Hauptmietverhältnis vor.

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