Der Erwerb von Zweitwohnungen geschieht in Ausübung einer der Grundfreiheiten des Vertrags, vorwiegend jener des freien Kapitalverkehrs. Es wird kein Unterschied gemacht, ob das Kapital zur Veranlagung in Liegenschaften oder zu einem anderen Zweck ins Land fließt. Dieser Geldzufluss wird von der auserwählten Gemeinde zunächst begrüßt, weil die Umwidmung eine mühelose Wertschöpfung bringt und die Errichtung der Wohnungen die Bauwirtschaft beflügelt. Damit dieser Geldfluss nicht versiegt, werden bestehende Zweitwohnungen dann mit verschiedenen Abgaben belastet oder es wird ein sanfter Druck auf die Eigentümer ausgeübt, diese unter dem Marktwert zu verkaufen*.