§ 1295 ABGB, § 1315 ABGB
Insbesondere derjenige, der auf einem ihm gehörenden oder seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr eröffnet, hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Im Hinblick darauf besteht – jedenfalls zunächst – eine Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, wenn er eine Zeitungsrolle im Eingangsbereich der vermieteten Wohnung anbringt.