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Veränderungen des Mietgegenstandes nach § 9 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2016/118wobl 2016, 394 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 9 MRG

Unwesentlich und daher nicht zustimmungsbedürftig bzw sogar ohne Befassung des Vermieters erlaubte Maßnahmen sind nur solche Veränderungen des Bestandgegenstands, die so geringfügig, unerheblich und leicht zu beseitigen sind, dass schutzwürdige Interessen des Vermieters nicht berührt werden.

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