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Zum Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2015/103wobl 2015, 270 Heft 9 v. 1.9.2015

MRG § 30 Abs 2 Z 3

Der von einem Mitmieter verwirklichte Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens wirkt auch gegenüber dem anderen Mitmieter.

Nicht erforderlich ist es, dass sich das Verhalten gegen alle Mitbewohner des Hauses richtet. Es genügt, wenn es objektiv geeignet erscheint, auch nur einem Mitbewohner das Zusammenleben zu verleiden.

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