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Heranziehung des Bestandnehmers zur Entrichtung der Rechtsgebühren

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Karl-Werner Fellnerwobl 2015/99wobl 2015, 248 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

§ 33 TP 5 Abs 5 GebG, ABGB § 891

Kommt der Bestandgeber seiner Verpflichtung nach § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG zur Selbstberechnung und Entrichtung der Bestandvertragsgebühren nicht nach, so kann der Bestandnehmer zur Entrichtung der Gebührenschuld herangezogen werden.

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