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Anhebung des Mietzinses aufgrund einer Wert­sicherungsvereinbarung vor Inkrafttreten des 3. WÄG

RechtsprechungMRGUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2015/71wobl 2015, 201 Heft 6 v. 1.6.2015

MRG § 16 Abs 6 idF vor 3. WÄG

Für die Prüfung der Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung ist iSd § 16 Abs 6 MRG idF vor dem dritten WÄG die Valorisierung der Kategoriesätze maßgeblich, wenn nach der Rechtslage vor dem dritten WÄG nur der Kategoriemietzins, nunmehr aber der Richtwertmietzins vereinbart werden könnte.

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