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„Fit & Proper“ in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft?

AufsätzeMinRat Dr. Andreas Sommer , Mag. Christian Zenzwobl 2015, 190 Heft 6 v. 1.6.2015

Schon vor genau 85 Jahren kannte die historische Erst-Kodifikation des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts11Siehe Siebenten Teil, Kapitel III, § 13 der (Not-)„Verordnung des Reichspräsidenten (Paul von Hindenburg) zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930“, dt RGBl Nr 47. persönliche Zuverlässigkeitskriterien für Organwalter in gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die aktuelle Terminologie eines „Fit & Proper“ für zentrale Funktionsträger im Bankenbereich entspringt naturgemäß einem anderen Zeitgeist. Die rechtspolitischen Zielsetzungen waren und sind aber grundsätzlichen die gleichen.

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