EStG § 28 Abs 1
Erfolgt eine Betriebsübergabe an den Hälfteeigentümer der Liegenschaft, auf der das Unternehmen betrieben wird, liegt hinsichtlich dieses Hälfteeigentums keine Vermietung mehr vor. Bezüglich des Hälfteeigentums der zweiten Miteigentümerin bestehen hingegen die Mietverhältnisse weiter. Eine Erfassung der Mieterinvestitionen als Einnahme kann daher nur soweit erfolgen, als keine Vermietung mehr vorliegt.