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Über die Haftung eines sachverständigen Baufortschrittprüfers aufgrund eines von ihm verursachten Verlustes der Absicherung

RechtsprechungBTVGwobl 2015/63wobl 2015, 169 Heft 5 v. 1.5.2015

ABGB § 1052, BTVG § 10, BTVG § 13 Abs 2

Der Verlust der Sicherheit eines Gläubigers ist ein realer ersatzfähiger Schaden, der bereits mit dem Verlust der Sicherheit und nicht erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem endgültig feststeht, dass die Forderung uneinbringlich ist.

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