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Benützung einer Wohnung bloß zum Schlafen stellt keinen Kündigungsgrund dar

RechtsprechungMRGwobl 2015/55wobl 2015, 144 Heft 5 v. 1.5.2015

MRG § 30 Abs 2 Z 6

Die Aufkündigung eines Wohnungsmietverhältnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter sich untertags praktisch nicht in der Wohnung aufhält, diese jedoch jede Nacht zum Schlafen benützt.

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