MRG § 30 Abs 2 Z 6
Die Aufkündigung eines Wohnungsmietverhältnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter sich untertags praktisch nicht in der Wohnung aufhält, diese jedoch jede Nacht zum Schlafen benützt.
MRG § 30 Abs 2 Z 6
Die Aufkündigung eines Wohnungsmietverhältnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter sich untertags praktisch nicht in der Wohnung aufhält, diese jedoch jede Nacht zum Schlafen benützt.