vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Voraussetzungen einer Teilkündigung eines Bestandvertrags

RechtsprechungABGBwobl 2015/48wobl 2015, 123 Heft 4 v. 1.4.2015

ABGB § 1120

Eine Teilkündigung, bei der Teile des Bestandverhältnisses aufrechterhalten werden sollen, ist eine Abänderung des Bestandvertrags, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann. Sie ist daher – abgesehen von einer ausdrücklichen Einräumung im Vertrag – nur aufgrund spezieller Kündigungsvorschriften zulässig; eine ausdehnende Auslegung ist ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte