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Zur Pauschalmietzinsvereinbarung

RechtsprechungMRGwobl 2015/42wobl 2015, 105 Heft 4 v. 1.4.2015

MRG § 15 Abs 4

Eine echte Pauschalmietzinsvereinbarung besteht in der Zusammenfassung sämtlicher Mietzinsbestandteile in einen einzigen Betrag, die eine gesonderte Einhebung von Betriebskosten und öffentlichen Abgaben nicht zulässt.

OGH, 16.12.2014, 5 Ob 218/14s
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